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   BVerwG, 21.01.2010 - 9 B 66.08   

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BVerwG, 21.01.2010 - 9 B 66.08 (https://dejure.org/2010,1936)
BVerwG, Entscheidung vom 21.01.2010 - 9 B 66.08 (https://dejure.org/2010,1936)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Januar 2010 - 9 B 66.08 (https://dejure.org/2010,1936)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 133 Abs 3 S 5 BauGB, § 311 Abs 2 BGB, § 291 BGB, Art 13 Abs 1 KAG BY, § 236 Abs 1 AO
    Rückabwicklung eines nichtigen Ablösungsvertrags über Erschließungsbeiträge; BGB-Anspruchsgrundlagen in Ergänzung des Landesrechts; Prozesszinsen im öffentlichen Recht

  • Wolters Kluwer

    Amtshaftungsanspruch aufgrund gröblicher Missachtung gesetzlicher Vorgaben bei Vertragsschluss über die Ablösung von Erschließungsbeiträgen; Vereinbarkeit mit dem Anspruch auf rechtliches Gehör bei fehlender Berücksichtigung eines geltend gemachten Wegfalls der ...

  • rewis.io

    Rückabwicklung eines nichtigen Ablösungsvertrags über Erschließungsbeiträge; BGB-Anspruchsgrundlagen in Ergänzung des Landesrechts; Prozesszinsen im öffentlichen Recht

  • ra.de
  • rewis.io

    Rückabwicklung eines nichtigen Ablösungsvertrags über Erschließungsbeiträge; BGB-Anspruchsgrundlagen in Ergänzung des Landesrechts; Prozesszinsen im öffentlichen Recht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Amtshaftungsanspruch aufgrund gröblicher Missachtung gesetzlicher Vorgaben bei Vertragsschluss über die Ablösung von Erschließungsbeiträgen; Vereinbarkeit mit dem Anspruch auf rechtliches Gehör bei fehlender Berücksichtigung eines geltend gemachten Wegfalls der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 575
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 07.06.1958 - V C 272.57
    Auszug aus BVerwG, 21.01.2010 - 9 B 66.08
    Die Beschwerde macht insoweit geltend, das angefochtene Urteil weiche von mehreren, von ihr angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab (unter anderem - als frühestes - von dem Urteil vom 7. Juni 1958 - BVerwG 5 C 272.57 - BVerwGE 7, 95 ff.), denen zufolge im Verwaltungsprozess Zinsen in entsprechender Anwendung von § 291 BGB zuzusprechen seien.
  • BVerwG, 10.08.2007 - 9 B 19.07

    Möglichkeit der Verjährung von Kostenforderungen der Feuerwehr im Bereich der

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2010 - 9 B 66.08
    Im Streitfall finden sie indes im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Rückabwicklung der nichtigen Ablösungsverträge lediglich Anwendung in Ausfüllung und zur Ergänzung einer Lücke des geschriebenen Landesrechts und teilen damit dessen Rechtscharakter (Beschlüsse vom 19. September 2000 - BVerwG 4 B 65.00 - Buchholz 310 § 137 Abs. 1 VwGO Nr. 15 S. 1 und vom 10. August 2007 - BVerwG 9 B 19.07 - Buchholz 310 § 137 Abs. 1 VwGO Nr. 29 S. 6).
  • BVerwG, 23.06.2008 - 9 VR 13.08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei einem anderen als vom

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2010 - 9 B 66.08
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist aber nicht verletzt, wenn das Gericht dem zur Kenntnis genommenen Vorbringen nicht folgt, sondern aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt, als der Verfahrensbeteiligte es für richtig hält (Beschluss vom 23. Juni 2008 - BVerwG 9 VR 13.08 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 7 = NVwZ 2008, 1027 ; stRspr).
  • BVerwG, 28.06.1995 - 11 C 22.94

    Anspruch auf Zahlung von Prozesszinsen - Anwendbarkeit des Gesetzes über die

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2010 - 9 B 66.08
    Die entsprechende Anwendbarkeit von § 291 BGB gilt mithin lediglich vorbehaltlich spezieller Regelungen in den Fachgesetzen (zuletzt Urteil vom 28. Juni 1995 - BVerwG 11 C 22.94 - BVerwGE 99, 53 ; stRspr).
  • BVerwG, 19.09.2000 - 4 B 65.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung der

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2010 - 9 B 66.08
    Im Streitfall finden sie indes im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Rückabwicklung der nichtigen Ablösungsverträge lediglich Anwendung in Ausfüllung und zur Ergänzung einer Lücke des geschriebenen Landesrechts und teilen damit dessen Rechtscharakter (Beschlüsse vom 19. September 2000 - BVerwG 4 B 65.00 - Buchholz 310 § 137 Abs. 1 VwGO Nr. 15 S. 1 und vom 10. August 2007 - BVerwG 9 B 19.07 - Buchholz 310 § 137 Abs. 1 VwGO Nr. 29 S. 6).
  • BVerwG, 12.01.1973 - VII C 59.70

    Aufwendungen zur Schadensabwendung als ersetzbarer Schaden im Rahmen eines

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2010 - 9 B 66.08
    b) Entgegen der Ansicht der Beschwerde weicht das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs auch nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Januar 1973 - BVerwG 7 C 59.70 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 123 S. 59 ab.
  • BVerwG, 24.10.2011 - 9 B 13.11

    Fehlerhafte Anwendung der Verjährungsvorschriften der §§ 228 , 230 der

    b) Die von der Beschwerde in diesem Zusammenhang geltend gemachte Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) zu einer früheren Entscheidung des Senats betreffend Ablösungsverträge der Beklagten zu anderen Grundstücken desselben Baugebiets (Beschluss vom 21. Januar 2010 - BVerwG 9 B 66.08 - Buchholz 310 § 137 Abs. 1 VwGO Nr. 9 S. 12) ist nicht in der erforderlichen Weise dargetan (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO).

    Insoweit liege ein anderer, von der Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses des Landgerichts vom 13. April 2006 nicht erfasster Streitgegenstand vor, da der Anspruch nach eigener Ansicht der Klägerin (erst) mit Rechtskraft des Urteils des Verwaltungsgerichtshofs im Parallelverfahren 6 BV 05.3193 durch Zurückweisung der gegen die Nichtzulassung der Revision gerichteten Beschwerde durch den Beschluss des Senats vom 21. Januar 2010 (BVerwG 9 B 66.08 a.a.O.) entstanden sein soll.

  • VG Darmstadt, 25.03.2011 - 5 K 1496/09

    Verwaltungsgebühr für Zustimmung zur Verlegung einer Telekommunikationsleitung

    Der geltend gemachte Zinsanspruch für Prozesszinsen beruht auf einer entsprechenden Anwendung von § 291 i. V. mit § 288 Abs. 2 BGB (BVerwG, Beschl. v. 21.01.2010 - 9 B 66.08 -, DVBl. 2010, 575 [577]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2014 - 12 A 2524/13

    Anspruch auf Erstattung des Kostenaufwandes für die Unterbringung eines Kindes in

    - 9 B 66.08 -, DVBl. 2010, 575, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2014 - 12 A 1211/12

    Erstattung von für die Geschwister aufgewendeten Jugendhilfekosten

    - 9 B 66.08 -, DVBl. 2010, 575, juris; OVG NRW, Urteil vom 16. September 2011 - 12 A 2308/10 -, juris.
  • VGH Bayern, 21.10.2010 - 6 BV 07.1248

    Erschließungsbeitragsrecht; Rechtsweg; Ablösungsvereinbarung;

    Insoweit habe der in einem Parallelverfahren ergangene Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Januar 2010 Az. 9 B 66.08 Klarheit gebracht.

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 29. September 2008, das im Parallelverfahren 6 BV 05.3193 ergangen und rechtskräftig ist (vgl. nachfolgend BVerwG vom 21.1.2010 DVBl 2010, 575), festgestellt, dass die Beklagte die mit Beschluss des Stadtrats vom 18. November 1993 festgelegten Ablösungsbeträge unter Verstoß gegen ihre Ablösungsbestimmungen (§ 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB i.V.m. § 9 EBS 1978 bzw. § 11 EBS 1997 ermittelt hat. Daran wird festgehalten. Demnach war auch die im vorliegenden Verfahren maßgebliche Ablösungsvereinbarung zwischen der Klägerin und der Beklagten vom 10. März 1994 wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot von Anfang an nichtig. Die Klägerin hat mithin den bereits am 7. März 1994 gezahlten Ablösungsbetrag von 394.767,00 DM (=201.841,16 Euro) ohne Rechtsgrund geleistet.

    Da die Ablösungsvereinbarung vom 10. März 1994, wie oben ausgeführt, nichtig und damit von Anfang an unwirksam war, können aus ihr keine Rechtsfolgen hergeleitet werden, und zwar auch nicht solche, die sich aus der Anwendung der Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage ergeben (BVerwG vom 21.1.2010 DVBl. 2010, 575).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2011 - 12 A 153/10

    Anspruch auf eine vollstationäre Unterbringung eines geistig behinderten Kindes

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 9 B 66/08 -, DVBl 2010, 575, juris.
  • VGH Bayern, 21.10.2010 - 6 BV 06.3254

    Erschließungsbeitragsrecht; Rechtsweg; Ablösungsvereinbarung;

    Insoweit habe der in einem Parallelverfahren ergangene Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Januar 2010 Az. 9 B 66.08 Klarheit gebracht.

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 29. September 2008, das im Parallelverfahren 6 BV 05.3193 ergangen und rechtskräftig ist (vgl. nachfolgend BVerwG vom 21.1.2010 DVBl 2010, 575), festgestellt, dass die Beklagte die mit Beschluss des Stadtrats vom 18. November 1993 festgelegten Ablösungsbeträge unter Verstoß gegen ihre Ablösungsbestimmungen (§ 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB i.V.m. § 9 EBS 1978 bzw. § 11 EBS 1997 ermittelt hat. Daran wird festgehalten. Demnach war auch die im vorliegenden Verfahren maßgebliche Ablösungsvereinbarung zwischen Herrn Z. und der Beklagten vom 25. November 1996 wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot von Anfang an nichtig. Die Klägerin hat mithin (an Stelle von Herrn Z.) den Ablösungsbetrag von 154.890,00 DM (= 79.194,00 Euro) am 12. März 1997 ohne Rechtsgrund gezahlt.

    Da die Ablösungsvereinbarung vom 25. November 1996, wie oben ausgeführt, nichtig und damit von Anfang an unwirksam war, können aus ihr keine Rechtsfolgen hergeleitet werden, und zwar auch nicht solche, die sich aus der Anwendung der Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage ergeben (BVerwG vom 21.1.2010 DVBl. 2010, 575).

  • BVerwG, 24.10.2011 - 9 B 12.11

    Nichtzulassungsbeschwerde; Rechtsfrage durch anderes Bundesgericht geklärt;

    b) Die von der Beschwerde in diesem Zusammenhang geltend gemachte Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) zu einer früheren Entscheidung des Senats betreffend Ablösungsverträge der Beklagten zu anderen Grundstücken desselben Baugebiets (Beschluss vom 21. Januar 2010 - BVerwG 9 B 66.08 - Buchholz 310 § 137 Abs. 1 VwGO Nr. 39 S. 12) ist nicht in der erforderlichen Weise dargetan (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO).

    Insoweit liege ein anderer, von der Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses des Landgerichts vom 6. Oktober 2005 nicht erfasster Streitgegenstand vor, da der Anspruch nach eigener Ansicht der Klägerin (erst) mit Rechtskraft des Urteils des Verwaltungsgerichtshofs im Parallelverfahren 6 BV 05.3193 durch Zurückweisung der gegen die Nichtzulassung der Revision gerichteten Beschwerde durch den Beschluss des Senats vom 21. Januar 2010 (BVerwG 9 B 66.08 a.a.O.) entstanden sein soll.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2010 - 3 L 418/08

    Kostenerstattungsanspruch nach § 23 Abs. 5 StrG ST; Verjährung

    Die aus dem Bürgerlichen Recht übernommenen Rechtsgrundsätze des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruches und dessen Verjährung finden lediglich Anwendung in Ausfüllung und zur Ergänzung einer Lücke des geschriebenen Landesrechts und teilen damit dessen Rechtscharakter (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.01.2010 - 9 B 66.08 - juris m. w. N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.06.2018 - 9 N 122.16

    Prozesszinsen bei Erstattung des Schmutzwasserbeitrags

    Eine solche spezielle Regelung liegt auch dann vor, wenn das Kommunalabgabengesetz eines Landes hinsichtlich der Prozesszinsen auf § 236 AO verweist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 9 B 66.08 -, juris, Rn. 14, zum KAG BY).
  • VG Aachen, 12.10.2020 - 7 K 462/20

    Keine Aufrechnung mit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandener

  • OVG Sachsen, 23.05.2018 - 5 A 68/18

    Insolvenzverwalter; Steuerforderung; Haftungsanspruch; Verjährung; Prozesszinsen

  • BVerwG, 21.10.2010 - 3 C 41.09

    Acte-clair-Doktrin; analoge Anwendung; Analogie; erweiternde Auslegung einer

  • VG Saarlouis, 09.06.2010 - 5 K 613/09

    Nachbarrechtlicher Beseitigungsanspruch gegen eine Aufschüttung mit Stützmauer in

  • BVerwG, 06.03.2014 - 9 B 55.13

    Zahlungsanspruch von Prozesszinsen trotz Rechtskraft des Urteils zur Aufhebung

  • VG Aachen, 17.05.2011 - 2 K 915/09

    Erstattungsanspruch der verauslagten Kosten der stationären Jugendhilfe für ein

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.08.2015 - 2 LB 7/15

    Zweitwohnungssteuer; Haupt- und Nebenzweitwohnung; Melderecht; Tatbestandswirkung

  • VG Potsdam, 08.08.2016 - 8 K 1039/16

    Wasserversorgungsbeitrag (Erstellung der Wasserversorgung); Anspruch auf

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2011 - 12 A 2308/10

    Geltendmachung einen Anspruchs aus einer als Schuldbeitritt zu wertenden

  • VG Arnsberg, 01.12.2016 - 5 K 4079/15

    Rechtmäßige Inanspruchnahme auf Zahlung von Gewerbesteuer und abgabenrechtlicher

  • LSG Baden-Württemberg, 28.06.2010 - L 5 KR 1546/10
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.09.2013 - 4 LB 23/12

    Veranlagung zur Zweitwohnungsteuer als Aufwandsteuer bei Innehaben einer

  • BVerwG, 31.03.2022 - 6 B 16.21

    Rückforderung von hochschulrechtlichen Rückmeldegebühren eines Studenten aufgrund

  • OVG Sachsen, 18.12.2020 - 6 A 1244/18

    Subventionsrecht; ESF-Richtlinie Berufliche Bildung/2011; Weiterbildung;

  • VG Berlin, 25.07.2012 - 3 K 119.12

    Verpflichtung zur Zahlung eines Beitrags für Klassenfahrt

  • BVerwG, 31.03.2022 - 6 B 15.21

    Keine Revisibilität der §§ 194 ff. BGB bei analoger Anwendung auf einen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2012 - 12 A 877/11

    Prüfung der Verjährung eines Rückerstattungsanspruchs i.R.e. Berufung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.04.2011 - 3 L 277/09

    Verjährung von Kostenerstattungsansprüchen für Errichtung einer

  • OVG Thüringen, 17.01.2012 - 4 KO 736/09

    Zur analogen Anwendung des § 21a Abs. 3 KAG TH auf vor dem 1. Januar 2005

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.11.2011 - 1 L 194/07

    Kostenerstattungsanspruch nach SGB 10 § 111 S 1

  • OVG Sachsen, 04.05.2022 - 6 A 804/19

    Rechtsanwaltsversorgung; Beitragsfestsetzung bei anteiliger selbstständiger und

  • VG Freiburg, 30.09.2015 - 1 K 1163/14

    Abrechnungsbescheid über Abwassergebühr

  • VG Münster, 12.09.2011 - 3 K 126/11

    Fehlende Einbeziehbarkeit eines im Zeitpunkt der Entstehung einer Beitragspflicht

  • OVG Bremen, 30.06.2020 - 2 B 147/20
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.06.2011 - 1 L 73/07

    Prozesszinsen bei Kostenerstattung zwischen Sozialleistungsträgern

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2011 - 12 A 1526/09

    Anspruch eines nachrangig verpflichteten Leistungsträgers gegen vorrangig

  • VG Göttingen, 29.11.2011 - 2 A 62/11
  • OVG Sachsen, 18.04.2023 - 6 B 312/22

    Subventionsrecht; vollständiger Widerruf einer Zuwendung, ;

  • OVG Sachsen, 21.06.2023 - 6 B 199/22

    Vorläufiger Rechtsschutz; Bescheid; Bekanntgabe; Zustellung; Geschäftsfähigkeit;

  • VG Regensburg, 29.09.2020 - RN 11 K 19.603

    Widerspruchsbescheid, Bescheid, Leistungen, Gemeinde, Widerruf, Zahlung,

  • VGH Bayern, 05.09.2011 - 13a ZB 11.30010

    Asylrecht Afghanistan; interner bewaffneter Konflikt; individuelle Gefahr für

  • VG München, 10.05.2011 - M 10 K 10.1192

    Zweitwohnungsteuer; Rückerstattung; Verzinsung der Erstattung (verneint)

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